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1. Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit geringem bis mittlerem Einkommen.
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 80.000 € betragen.
Kinderbonus: Pro Kind (unter 18) erhöht sich diese Grenze um 5.000 €, bis zu einem Maximum von 90.000 € (ab zwei Kindern).
2. Wie hoch ist die Prämie?
Die Höhe der Förderung hängt vom Antriebstyp, dem Einkommen und der Anzahl der Kinder ab:
Fahrzeugtyp Basisförderung Max. Förderung (inkl. Boni)
Reine E-Autos (BEV) 3.000 € 6.000 €
Plug-in-Hybride (PHEV) 1.500 € 4.500 €
So setzen sich die Boni zusammen:
Einkommens-Bonus: +1.000 € bei Einkommen unter 60.000 €; weitere +1.000 € bei unter 45.000 €.
Kinder-Zuschlag: +500 € pro Kind (maximal 1.000 € bei zwei oder mehr Kindern).
3. Welche Fahrzeuge sind dabei?
Nur Neuwagen: Gebrauchtwagen werden aktuell nicht gefördert.
Kauf & Leasing: Beide Varianten sind förderfähig.
Haltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate zugelassen bleiben.
Technische Hürde für Hybride: Diese müssen entweder weniger als 60g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km haben.
4. Ab wann und wie?
Rückwirkend: Die Förderung gilt für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
Antragstellung: Das Online-Portal soll voraussichtlich im Mai 2026 an den Start gehen. Du kannst den Antrag bis zu einem Jahr nach der Zulassung stellen.
Budget: Insgesamt stehen 3 Milliarden Euro bis 2029 zur Verfügung (reicht für ca. 800.000 Fahrzeuge).
Wichtig zu wissen: Parallel dazu wurde die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos bis zum 31. Dezember 2035 verlängert.
Rechtliches und Wissenswertes zur neuen E-Auto-Förderung
Wer wird gefördert? Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein förderfähiges Neufahrzeug ab dem 01.01.2026 in Deutschland erstzulassen.
Wovon hängt die Höhe ab? Neu ist die soziale Komponente: Die Zuschüsse sind gestaffelt und richten sich nach Ihrer Haushaltsgröße, der Anzahl der Kinder und Ihrem Einkommen.
Was ist zu beachten? Um die volle Förderung zu erhalten, muss das Fahrzeug mindestens 36 Monate auf Sie zugelassen bleiben.
Wie läuft der Antrag? Den Antrag stellen Sie selbstständig nach der Fahrzeugzulassung direkt beim Bund.
Wichtiger Hinweis: Die Förderung ist eine staatliche Leistung des Bundes
Milz & Lindemann hat keinerlei Einfluss auf die Bewilligung oder Auszahlung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, weder uns gegenüber noch gegenüber der Bundesregierung, da die Mittel aus dem Bundeshaushalt begrenzt sind.
Einen Überblick zur Förderhöhe bietet unser Tool.
Alle unsere Angaben dienen der ersten Orientierung und sind ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Richtlinien des Bundes. Sie möchten es genau wissen? Detaillierte Infos zur sozialen Staffelung finden Sie direkt beim Bundesumweltministerium.
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