Wer bekommt wieviel? Mit dem MILZ & LINDEMANN Tool in Sekunden anzeigen lassen. Einfach hier klicken!
1. Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit geringem bis mittlerem Einkommen.
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf maximal 80.000 € betragen.
Kinderbonus: Pro Kind (unter 18) erhöht sich diese Grenze um 5.000 €, bis zu einem Maximum von 90.000 € (ab zwei Kindern).
2. Wie hoch ist die Prämie?
Die Höhe der Förderung hängt vom Antriebstyp, dem Einkommen und der Anzahl der Kinder ab:
Fahrzeugtyp Basisförderung Max. Förderung (inkl. Boni)
Reine E-Autos (BEV) 3.000 € 6.000 €
Plug-in-Hybride (PHEV) 1.500 € 4.500 €
So setzen sich die Boni zusammen:
Einkommens-Bonus: +1.000 € bei Einkommen unter 60.000 €; weitere +1.000 € bei unter 45.000 €.
Kinder-Zuschlag: +500 € pro Kind (maximal 1.000 € bei zwei oder mehr Kindern).
3. Welche Fahrzeuge sind dabei?
Nur Neuwagen: Gebrauchtwagen werden aktuell nicht gefördert.
Kauf & Leasing: Beide Varianten sind förderfähig.
Haltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate zugelassen bleiben.
Technische Hürde für Hybride: Diese müssen entweder weniger als 60g CO₂/km ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km haben.
4. Ab wann und wie?
Rückwirkend: Die Förderung gilt für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
Antragstellung: Das Online-Portal soll voraussichtlich im Mai 2026 an den Start gehen. Du kannst den Antrag bis zu einem Jahr nach der Zulassung stellen.
Budget: Insgesamt stehen 3 Milliarden Euro bis 2029 zur Verfügung (reicht für ca. 800.000 Fahrzeuge).
Wichtig zu wissen: Parallel dazu wurde die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos bis zum 31. Dezember 2035 verlängert.
FAQ als pdf-Datei zum Download